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Marktstammdatenregister

elektronisches Portal der Bundesnetzagentur

Marktstammdatenregister

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Seit Februar 2019 ist das neue elektronische Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur gestartet. Alle Betreiber einer Photovoltaikanlage sind verpflichtet sich selbst und die Bestandsanlage im neuen Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur bis zum 31.01.2021 neu zu registrieren, um weiterhin Ihre Einspeisevergütung zu erhalten, auch wenn diese bereits bei der Bundesnetzagentur registriert wurde.

 

Welche Daten Sie für die Registrierung benötigen und wie die Systematik der Registrierung funktioniert, erklären wir Ihnen ausführlich auf unserer Seite "Marktstammdatenregister" unter dem Punkt Photovoltaik.


Hier gelangen Sie direkt zur Seite und zur Webhilfe:

Webhilfe des Marktstammdatenregister

 



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